- Umsatzsteuerlager
- Institution, in der bestimmte Gegenstände (vgl. Anlage 1 zum UStG) unter Aufsicht eines amtlich zugelassenen Lagerhalters umsatzsteuerlich unversteuert gelagert werden können. Die Verwahrung in einem U. hat zum Zweck, den Handel mit diesen Gegenständen zu vereinfachen: Sie bleiben beim Weiterverkauf umsatzsteuerlich unversteuert, wenn sie nicht aus dem U. entnommen werden. Erst die Auslagerung führt dazu dass die Umsatzsteuer für den Kauf der betreffenden Gegenstände wieder entrichtet werden muss (vgl. § 4 Nr. 4a UStG). Da die Vorschriften über die Auslagerung davon ausgehen, dass die im U. gelagerten Waren sämtlich unversteuert sind, sind auch der Verkauf und die Einfuhr mit anschließender Einlagerung in ein Umsatzsteuerlager steuerfrei (§ 4 Nr. 4a UStG, § 5 I Nr. 4 UStG).
Lexikon der Economics. 2013.